Stadionordnung
§ 1 – Geltungsbereich/Zweck
Die Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der VOLKSWAGEN ARENA und ihren angeschlossenen Außenanlagen. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (s.u.), der Bestandteil dieser Stadionordnung ist, mit einerdurchgehenden Linie gekennzeichnet.Die Besucher der VOLKSWAGEN ARENA erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, spätestens mit dem Betreten der VOLKSWAGEN ARENA diese Stadionordnung als verbindlich an. Diese Stadionordnung gilt grundsätzlich für alle Veranstaltungen, die in der VOLKSWAGEN ARENA stattfinden.
§ 2 - Widmung
- Die VOLKSWAGEN ARENA dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen. Darüber hinaus können auch andere Sportveranstaltungen und Veranstaltungen nicht sportlicher Art durchgeführt werden.
- Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der VOLKSWAGEN ARENA oder einzelner Anlagen besteht nicht.
- 3. Die im Fall einer Fremdnutzung der VOLKSWAGEN ARENA abzuschließenden Verträge richten sich nach bürgerlichem Recht.
§ 3 - Hausrecht
- Das Hausrecht haben Vertreter und Beauftragte der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und bei Veranstaltungen auch die Polizei und der Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOD). Diese sind berechtigt, Besuchern nach Maßgabe dieser Stadionordnung Weisungen zu erteilen.
§ 4 - Aufenthalt
- In der VOLKSWAGEN ARENA und ihren angeschlossenen Außenanlagen dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für die jeweilige Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und/oder Berechtigungsausweise sind innerhalb der Anlagen der VOLKSWAGEN ARENA auf Verlangen des SOD oder der Polizei vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. Inhaber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, den zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Bei dem Besuch eines Fußballspiels ist der Zutritt und Aufenthalt im Bereich der Wölfikurve maximal zwei Erwachsenen nur in Verbindung mit mindestens einem Kind gestattet. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt in diesem Bereich für Rentner und Senioren. Diese dürfen auch ohne Begleitung von Kindern den Bereich nutzen.
- Kinder ohne Begleitung Erwachsener erhalten Zutritt in die ARENA erst ab 14 Jahren.
- Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen oder einen anderen, vom SOD oder von der Polizei aus Sicherheitsgründen besonders zugewiesenen Platz einzunehmen. Dies gilt insbesondere für Zuschauer der Gastvereine, die trotz gültiger Eintrittskarte keinen Zutritt für den Bereich der Nordkurve (Heimfansektor) erhalten. Bei ausverkauften Veranstaltungen ist der SOD angewiesen, den Zutritt des Gastfans mit Karten für diesen Bereich ins Stadion zu untersagen.
- Beim Verlassen der VOLKSWAGEN ARENA verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit; das gilt auch für die Besitzer von Dauerkarten hinsichtlich der Zugangsberechtigung an dem konkreten Spieltag.
- In begründeten Ausnahmefällen sind Besucher auf Verlangen des SOD oder der Polizei verpflichtet, sich mit Hilfe eines amtlichen Personalausweises auszuweisen.
- Für den Aufenthalt in der VOLKSWAGEN ARENA an veranstaltungsfreien Tagen gelten die dafür von der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH erlassenen Regelungen.
- Im Geltungsbereich der Stadionordnung darf sich nicht aufhalten, wer alkoholisiert ist, gefährliche oder gemäß § 7 der Stadionordnung verbotene Gegenstände bei sich führt oder die Absicht hat, die Sicherheit zu gefährden.
- Zur Sicherheit der Besucher werden das Stadion und das Umfeld des Stadions mit einem Radius von maximal 500 m audio- und videoüberwacht.
- Jeder Besucher willigt für alle Medien in die unentgeltliche Verwendung des Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, ein.
§ 5 – Eingangskontrollen/Kontrollen durch den SOD
- Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der ARENA-Anlagen sowie an Kontrollstellen dem SOD seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen gegenüber der Polizei. und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Auf Verlangen besteht diese Pflicht auch
- Bei der Zutrittskontrolle zur VOLKSWAGEN ARENA ist bei ermäßigten Karten (z.B. bei Rentnern, Schülern) auf Verlangen dem SOD ein Nachweis über den Ermäßigungsgrund (z.B. Renten-, Schülerausweis) vorzulegen. Kann ein Nachweis der Ermäßigung nicht vorgelegt werden, ist die Differenz zwischen dem reduzierten und dem regulären Eintrittsgeld nachzuzahlen. Andernfalls kann der SOD dem Ticketinhaber den Zutritt in die ARENA verwehren.
- Der SOD ist berechtigt, Personen einschließlich der von ihnen mitgeführten Sachen –auch durch den Einsatz technischer Mittel– daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung nachweisen können oder ein Sicherheitsrisiko gemäß Absatz 2 darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten der VOLKSWAGEN ARENA zu hindern bzw. aus dem Geltungsbereich der Stadionordnung zu verweisen.
- Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein bundesweit wirksames Stadionverbot oder ein stadionbezogenes Betretungsverbot ausgesprochen wurde sowie für Besucher, die eine Untersuchung gemäß Absatz 2 verweigern.
- Der SOD ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in Ihre von der Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, etc.) zu überprüfen. Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung oder Identitätsprüfung verweigern, können bei der Besucherkontrolle zurückgewiesen und am Betreten der VOLKSWAGEN ARENA gehindert werden.
- Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH steht für eine weltoffene, tolerante Fußballkultur und spricht sich somit ausdrücklich gegen Diskriminierung Dritter aufgrund deren Rasse oder ethischer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Identität aus. Daher können Personen, die von ihrem äußeren Erscheinungsbild oder ihrem Verhalten den Eindruck von fremdenfeindlichen, rassistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, links- oder rechtsextremen Tendenzen erkennen lassen, von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Zum äußeren Erscheinungsbild zählt insbesondere eine typische Bekleidung, auch mit themenbezogenen Schriftzeichen, bei dehnen verschiedene Zahlen- bzw. Buchstabenkombinationen die Haltung des Trägers deutlich machen.
§ 6 - Verhalten im Geltungsbereich dieser Stadionordnung
- Im Geltungsbereich hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
- Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters, des SOD, der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Stadionsprechers Folge zu leisten.
- Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisungen der nach Abs. 2 Berechtigten andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt (auch in anderen Bereichen) einzunehmen oder das Stadion und die angrenzenden Außenanlagen zu verlassen.
- Alle Auf- und Abgänge sowie die Flucht- und Rettungswege sind für den bestimmungsmäßigen Zweck uneingeschränkt freizuhalten. Unbeschadet dieser Stadionordnung können nach Abs. 2 Berechtigte erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen ist Folge zu leisten.
§ 7 - Verbote
- Die Nordkurve (Blöcke 01 bis 14 sowie F) ist der Heimfanbereich der VOLKSWAGEN ARENA. Es ist verboten, sich als Fan der Gastmannschaft in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der SOD ist berechtigt, Zuschauer, die optisch als Fan der Gastmannschaft zu erkennen sind oder sich durch ihr Verhalten als Fan der Gastmannschaft zu erkennen geben, des Stadions zu verweisen oder den Zutritt zum Stadion zu verweigern, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für den Heimfanbereich besitzen.
- Der Süd-Westbereich der VOLKSWAGEN ARENA (Unterrang Blöcke 29, 33 und 35) markiert grundsätzlich den Gästefanbereich. Jedoch ist eine variable Erweiterung des Gästefanbereichs im Oberrang (Blöcke 30 – 36) je nach Bedarf des Gastvereins bis zur dem Gastverein zustehenden maximalen Kartenanzahl möglich. Es ist verboten, sich als Fan der Heimmannschaft im Gästefanbereich aufzuhalten. Der SOD ist berechtigt, Zuschauer, die optisch als Fan der Heimmannschaft zu erkennen sind oder sich durch ihr Verhalten als Fan der Heimmannschaft zu erkennen geben, des Stadions zu verweisen oder den Zutritt zum Stadion zu verweigern, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für den Gästefanbereich besitzen.
- Das Provozieren anderer Zuschauer zu Hass oder Gewalt gegenüber den Schiedsrichtern, Spielern oder sonstigen Personen ist verboten.
- Den Besuchern ist das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände in der ARENA untersagt:
- Das Mitführen medizinisch notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Flucht- und Rettungswegen) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der SOD ist berechtigt, dem Besucher, der eine Gehhilfe bei sich führt gemäß § 6 Abs. 3 eine entsprechende Platzierung zuzuweisen.
- Verboten ist den Besuchern weiterhin:
a. rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, sowie extreme Handlungen jeder Art zu begehen;
b. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Spielfeldumfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Pflanzflächen, Dächer sowie Maste aller Art zu besteigen oder zu übersteigen;
c. Bereiche die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten;
d. mit Gegenständen oder Flüssigkeiten aller Art zu werfen, insbesondere nicht auf die Sportflächen oder Besucherbereiche;
e. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Signalmunition oder andere pyrotechnische Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer o.ä. abzubrennen bzw. abzuschießen; f. bauliche Anlagen, Einrichtungen, Gebäude und Wege zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben;
g. ohne Erlaubnis der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH das VOLKSWAGEN ARENA-Gelände mit Fahrzeugen zu befahren, Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen, Werbeprospekte o.ä. zu verkaufen oder zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen;
h. ohne vorherige Zustimmung der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei jedem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich wohl auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
i. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und das VOLKSWAGEN ARENA-Gelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;
j. Tiere mitzubringen. - Das Errichten, Aufstellen, Anbringen oder Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen, sowie das Nächtigen innerhalb des Geltungsbereichs ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen hiervon regelt die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH.
a. rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
b. werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politische oder religiöse Gegenstände aller Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter o.ä. ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter;
c. Waffen oder gefährliche Gegenstände jeder Art, welche geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder hervorzurufen;
d. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
e. Laser-Pointer;
f. Gasprühdosen, ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende fest, flüssige oder gasförmige Substanzen;
g. Flaschen, Becher, Krüge, Dosen und sonstige Behältnisse aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material; erlaubt ist die Mitnahme von bis zu 0,5 Liter alkoholfreier Getränke in Weichverpackung (z.B. „Tetra-Pak“) für Kinder bis zu 10 Jahren
h. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
i. Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, bengalische Feuer, Signalraketen und andere pyrotechnische Gegenstände; Wunderkerzen;
j. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist;
k. alkoholische Getränke;
l. Drogen jeglicher Art;
m. mechanisch betriebene Lärminstrumente (die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH behält sich Ausnahmen vor);
n. Fotokameras/-apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).
§ 8 - Alkoholverbot / Getränkeausschank
- Der Verkauf und der Ausschank von alkoholischen Getränken ist innerhalb des Geltungsbereichs dieser Stadionordnung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regelt die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH nach Abstimmung mit den örtlich zuständigen Sicherheits- und Ordnungsbehörden.
§ 9 - Haftung
- Das Betreten und Benutzen der VOLKSWAGEN ARENA erfolgt auf eigene Gefahr.
- Unfälle oder Schäden sind der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH unverzüglich zu melden.
- Für durch Dritte verursachte Personen- und Sachschäden haftet die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH nicht.
§ 10 - Zuwiderhandlungen
- Wer den Vorschriften dieser Benutzungsordnung zuwider handelt, kann unbeschadet der sonstigen Rechte der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus der ARENA verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen.
- Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb der ARENA-Anlagen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Stadionverbot ausgesprochen werden. Dieses Betretungsverbot kann auf die ARENA beschränkt oder unter Beachtung der dazu vom DFB herausgegebenen Richtlinien mit bundesweiter Wirksamkeit ausgestattet werden. Stadionverweise können vom SOD oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann.
- Besteht der Verdacht, dass Personen eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, so kann Anzeige erstattet werden.
- Sollte der Veranstalter durch ordnungswidriges Verhalten zu Schaden-ersatzansprüchen und/oder Geldstrafen von dritter Seite herangezogen werden, so werden diese Ansprüche im Regresswege gegen die Verursacher geltend gemacht. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die der Verursacher zu verantworten hat.
- Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und –soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden– nach dem Wegfall der Voraussetzung für die Sicherstellung auf Verlangen zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet; die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH und/oder der Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen. Ausgenommen von der Rückgabe sind abgenommenen Gegenstände nach § 7 Abs. 3 Buchstaben a, c, i und l.
- Die Rechte der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH als Inhaberin des Hausrechts bleiben unberührt.
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
Geschäftsführung:
Wolfgang Hotze, Jürgen Marbach
Wolfsburg, April 2009


